Man erinnere sich. Im April 2005 gab es vom Magazin Cicero einen Artikel über Abu Mousab al Zarqawi. Der damalige Innenminister Otto Schily beschuldigte den Autor Bruno Schirra, “Beihilfe zum Geheimnisverrat begangen” zu haben und liess die Räume des Magazins durchsuchen. Damals fasste in einem Telepolis-Artikel der Hamburger Kommunikationswissenschaftler Johannes Ludwig die Vorwürfe gegen Otto Schily so zusammen:
Der Minister ist wohl nicht so gut über die Gesetzeslage informiert. Aber er hat während seiner Amtszeit auch wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass er kein besonderer Anhänger der Pressefreiheit ist. Wichtig ist weniger, was Otto Schily meint. Von Belang ist die Meinung der Bundesverfassungsrichter. Und diese haben sich klar positioniert, indem sie den Informantenschutz regelmäßig bestätigt und sogar ausgebaut haben. Das geht inzwischen sogar soweit, dass Medien auch dann mit Informationen arbeiten dürfen, wenn sie auf rechtswidrige, also illegale Weise beschafft wurden. Also etwa, wenn ein Informant sie geklaut hat.
Oder ein wenig polemischer nach der Frage der Motivation von Otto Schily:
Sehen Sie, ich unterrichte Fachmanagement an unserer Hochschule. Im Management gibt es rationale und irrationale Gründe. Bei Schilys Vorgehen sehe ich aber schon lange keine rationalen Grundlagen mehr.
Mittlerweile haben wir 2007 und der Fall ist entschieden. Wie zu erwarten war, stellte das Bundesverfassungsgericht fest:
Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar.
Der Stadtkater dankt dem BVerG für die Stärkung der Pressefreiheit. Nun überlegen wir nochmal: Wenn man in diesem Land gegen Gesetze verstößt, dann wird man dafür bestraft. Wenn also eine hochrangige Persönlichkeit gegen geltendes Recht verstößt, dann sollte auch sie die Konsequenzen daraus tragen müssen.
Nun, der Kater ist seeeeehr neugierig… ^^